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Geschäftsordnung der Archery Section des ASLC e.V. 1. Vorstandschaft der Abteilung Die Vorstandschaft der Abteilung besteht aus:
Für die erweiterte Vorstandschaft sind folgende Positionen definiert:
Weitere Funktionen können bei Bedarf durch den Vorstand definiert werden. Mitglieder der Vorstandschaft können im Einzelfall Aufgaben an Abteilungsmitglieder delegieren. 2. Neubesetzung der Vorstandschaft Die Amtsperiode der Vorstandschaft und der erweiterten Vorstandschaft ist nicht begrenzt. Eine Neubesetzung der Vorstandschaft kann von Abteilungsmitgliedern jederzeit schriftlich beantragt werden. Voraussetzung dazu ist in jedem Fall die verbindliche Angabe eines entsprechenden Nachfolgers. Sofern mehrere Kandidaten vorhanden sind, ist eine Entscheidung durch Abstimmung zu erlangen; zu diesem Zweck ist die Einberufung einer Abteilungsversammlung vorgesehen. 3. Beiträge / Aufnahmegebühr Der Jahresbeitrag wird durch den ASLC e.V. festgesetzt (siehe Aufnahmeantrag). Die einmalige Aufnahmegebühr für Personen, die vorher noch nicht
Mitglied im ASLC e.V. waren, beträgt für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 50,00 DM; Für Ehepaare oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare beträgt die Aufnahmegebühr zusammen 80,00 DM. Die Gebühr ist bei
Vereinsbeitritt fällig und wird von ihrem, im jeweiligen Aufnahmeantrag genannten Konto per Lastschrift eingezogen. 4. Schießbetrieb Die Durchführung des Schießbetriebes erfolgt nach den Richtlinien der jeweils aktuellen Fassung der „Schießordnung und Infos für den 3D-Platz". 5. Haftung Die Haftung des ASLC e.V. und der Archery Section des ASLC e.V. für etwaige Sach- / Personenschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Benutzer der Einrichtungen der Archery Section des ASLC e.V. sind für auftretenden Schäden haftbar. Der Besitz einer geeigneten Versicherung (z.B. Privathaftpflichtversicherung) ist den Benutzern dringend angeraten. 6. Ausschluß von Abteilungsmitgliedern Sollte ein Abteilungsmitglied gegen die aktuelle Fassung der „Schießordnung und Infos für den 3D-Platz" verstoßen und / oder den „Vereinsfrieden" der Abteilung stören, kann die Vorstandschaft den Ausschluß des betreffenden Mitgliedes beschließen; weitere Schritte bleiben der Vorstandschaft des ASLC e.V. vorbehalten. 7. Arbeitsstundenregelung Mitglieder*, die am Schießbetrieb teilnehmen, sind zur Ableistung von mindestens 10 Arbeitsstunden pro Jahr verpflichtet. Geleistete Arbeitsstunden können
auf den Lebenspartner übertragen werden. Für jede zu wenig geleistete Stunde werden nach Ablauf des Jahres DM 20,00 per Lastschrift eingezogen. Die abgeleisteten Arbeitsstunden müssen eigenverantwortlich der Vorstandschaft der
Archery Section angegeben werden. * Jugendliche, passive, versehrte und alle der Vorstandschaft angehörende Mitglieder, sind von dieser Regelung ausgenommen. Arbeitsstunden, die von Mitgliedern der Vorstandschaft
geleistet werden und nicht direkt ihre Funktionärstätigkeit betreffen, sollen trotzdem für die Berechnung der Anzahl der Gesamtstunden angegeben werden. 8. Verbandsmitgliedschaft Mitglieder der Archery Section die an offiziellen Meisterschaften des DBSV teilnehmen und Einzelmitglied des DBSV sind, können Ihren Jahresbeitrag zum DBSV von der Archery Section erstattet bekommen. Grundlage für die Erstattung ist ein schriftlicher Antrag, dem die Start- und Ergebnisliste einer Meisterschaft des DBSV des betreffenden Jahres beigefügt sind. Rückwirkende Erstattungen für vergangene Jahre sind nicht möglich. Der Antrag ist an den Kassierer der Archery Section zu richten. 9. Gastschützen Vereinsfremde Bogenschützen (Gastschützen) können die Einrichtungen der Archery Section gegen einen Kostenbeitrag auf eigene Gefahr nutzen. Gastschützen
müssen die Eigenverantwortlichkeit für auftretende Schäden schriftlich bestätigen. Für Gastschützen ist die jeweils aktuelle Fassung der „Schießordnung und Infos für den 3D-Platz" ebenfalls bindend.
Folgende Beträge sind von der Section einzuziehen und an den Kassierer weiterzuleiten:
Ausnahmeregelungen sind dem Beschluß der Vorstandschaft der Section vorbehalten. 10. Kündigung der Mitgliedschaft Die Kündigung der Mitgliedschaft ist durch die Satzung / Geschäftsordnung des ASLC e.V. geregelt. 11. Inkrafttreten der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung ersetzt die bisherige Fassung vom 1.12.1999 und tritt zum 1.3.2001 in Kraft. 12. Änderung der Geschäftsordnung Änderungen der Geschäftsordnung der Archery Section sind nur mit mehrheitlichem Beschluß der Vorstandschaft der Abteilung möglich. Anträge zur Änderung sind an die Vorstandschaft der Abteilung zu richten. 13. Gültigkeit der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung der Archery Section ist eine Ergänzung zur Satzung und Geschäftsordnung des aMaDEUS Sports and Leisure Club e.V. Im Zweifelsfall ist die Satzung bzw. die Geschäftsordnung des ASLC vorrangig. Die Geschäftsordnung der Archery Section ist für alle Mitglieder der Abteilung bindend.
Section Head Archery / Bogenschießen Chairman ASLC e.V.
Thomas Placidus Josef Dengl
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