Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung der Archery Section des ASLC e.V.

1. Vorstandschaft der Abteilung

Die Vorstandschaft der Abteilung besteht aus:

  • Abteilungsleiter
  • Stellvertretender Abteilungsleiter

Für die erweiterte Vorstandschaft sind folgende Positionen definiert:

  • Kassierer
  • Schriftführer
  • Platzwart
  • Sportwart
  • Pressebeauftragter

Weitere Funktionen können bei Bedarf durch den Vorstand definiert werden. Mitglieder der Vorstandschaft können im Einzelfall Aufgaben an Abteilungsmitglieder delegieren.

    2. Neubesetzung der Vorstandschaft

Die Amtsperiode der Vorstandschaft und der erweiterten Vorstandschaft ist nicht begrenzt. Eine Neubesetzung der Vorstandschaft kann von Abteilungsmitgliedern jederzeit schriftlich beantragt werden. Voraussetzung dazu ist in jedem Fall die verbindliche Angabe eines entsprechenden Nachfolgers. Sofern mehrere Kandidaten vorhanden sind, ist eine Entscheidung durch Abstimmung zu erlangen; zu diesem Zweck ist die Einberufung einer Abteilungsversammlung vorgesehen.

    3. Beiträge / Aufnahmegebühr

Der Jahresbeitrag wird durch den ASLC e.V. festgesetzt (siehe Aufnahmeantrag).

Die einmalige Aufnahmegebühr für Personen, die vorher noch nicht Mitglied im ASLC e.V. waren, beträgt für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 50,00 DM; Für Ehepaare oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare beträgt die Aufnahmegebühr zusammen 80,00 DM. Die Gebühr ist bei Vereinsbeitritt fällig und wird von ihrem, im jeweiligen Aufnahmeantrag genannten Konto per Lastschrift eingezogen.

    4. Schießbetrieb

Die Durchführung des Schießbetriebes erfolgt nach den Richtlinien der jeweils aktuellen Fassung der „Schießordnung und Infos für den 3D-Platz".

    5. Haftung

Die Haftung des ASLC e.V. und der Archery Section des ASLC e.V. für etwaige Sach- / Personenschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Benutzer der Einrichtungen der Archery Section des ASLC e.V. sind für auftretenden Schäden haftbar. Der Besitz einer geeigneten Versicherung (z.B. Privathaftpflichtversicherung) ist den Benutzern dringend angeraten.

    6. Ausschluß von Abteilungsmitgliedern

Sollte ein Abteilungsmitglied gegen die aktuelle Fassung der „Schießordnung und Infos für den 3D-Platz" verstoßen und / oder den „Vereinsfrieden" der Abteilung stören, kann die Vorstandschaft den Ausschluß des betreffenden Mitgliedes beschließen; weitere Schritte bleiben der Vorstandschaft des ASLC e.V. vorbehalten.

    7. Arbeitsstundenregelung

Mitglieder*, die am Schießbetrieb teilnehmen, sind zur Ableistung von mindestens 10 Arbeitsstunden pro Jahr verpflichtet. Geleistete Arbeitsstunden können auf den Lebenspartner übertragen werden. Für jede zu wenig geleistete Stunde werden nach Ablauf des Jahres DM 20,00 per Lastschrift eingezogen. Die abgeleisteten Arbeitsstunden müssen eigenverantwortlich der Vorstandschaft der Archery Section angegeben werden.

* Jugendliche, passive, versehrte und alle der Vorstandschaft angehörende Mitglieder, sind von dieser Regelung ausgenommen. Arbeitsstunden, die von Mitgliedern der Vorstandschaft geleistet werden und nicht direkt ihre Funktionärstätigkeit betreffen, sollen trotzdem für die Berechnung der Anzahl der Gesamtstunden angegeben werden.

    8. Verbandsmitgliedschaft

Mitglieder der Archery Section die an offiziellen Meisterschaften des DBSV teilnehmen und Einzelmitglied des DBSV sind, können Ihren Jahresbeitrag zum DBSV von der Archery Section erstattet bekommen. Grundlage für die Erstattung ist ein schriftlicher Antrag, dem die Start- und Ergebnisliste einer Meisterschaft des DBSV des betreffenden Jahres beigefügt sind. Rückwirkende Erstattungen für vergangene Jahre sind nicht möglich. Der Antrag ist an den Kassierer der Archery Section zu richten.

    9. Gastschützen

Vereinsfremde Bogenschützen (Gastschützen) können die Einrichtungen der Archery Section gegen einen Kostenbeitrag auf eigene Gefahr nutzen. Gastschützen müssen die Eigenverantwortlichkeit für auftretende Schäden schriftlich bestätigen. Für Gastschützen ist die jeweils aktuelle Fassung der „Schießordnung und Infos für den 3D-Platz" ebenfalls bindend.

Folgende Beträge sind von der Section einzuziehen und an den Kassierer weiterzuleiten:

  • DM 5 für einen Tag
  • DM 20 für einen Monat
  • DM 100 für ein ½ Jahr
  • DM 150 für ein Jahr

Ausnahmeregelungen sind dem Beschluß der Vorstandschaft der Section vorbehalten.

    10. Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist durch die Satzung / Geschäftsordnung des ASLC e.V. geregelt.

    11. Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung ersetzt die bisherige Fassung vom 1.12.1999 und tritt zum 1.3.2001 in Kraft.

    12. Änderung der Geschäftsordnung

Änderungen der Geschäftsordnung der Archery Section sind nur mit mehrheitlichem Beschluß der Vorstandschaft der Abteilung möglich. Anträge zur Änderung sind an die Vorstandschaft der Abteilung zu richten.

    13. Gültigkeit der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung der Archery Section ist eine Ergänzung zur Satzung und Geschäftsordnung des aMaDEUS Sports and Leisure Club e.V. Im Zweifelsfall ist die Satzung bzw. die Geschäftsordnung des ASLC vorrangig. Die Geschäftsordnung der Archery Section ist für alle Mitglieder der Abteilung bindend.

 

Section Head Archery / Bogenschießen                                                              Chairman ASLC e.V.

Thomas Placidus                                                                                                      Josef Dengl

Copyright 2001 T.Placidus

Last update: 26.02.01

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