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Schießordnung und Infos für den 3D-Platz Die nachfolgenden
Regelungen müssen unbedingt von allen Mitgliedern beachtet werden, da der Verein sich zur Einhaltung vertraglich verpflichtet hat. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluß aus der Archery Section des ASLC e.V. führen. Einweisung Jedes Mitglied wird von der Vorstandschaft persönlich in die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen. Diese Einweisung umfaßt die Lage und Größe des gepachteten Geländes, die Zufahrt- und Parkmöglichkeiten, und die Anlage des 3D-Parcours. Gelände Das Gelände befindet sich im 'Dreieck' Bockhorn-Hecken-Unterstrogn. Da es nicht eingezäunt ist, sind die Grenzen somit nicht eindeutig zu ersehen; eine Beschilderung (Betreten und Fischen verboten) ist vorhanden. Zufahrt Die Anfahrt hat ausschließlich von der Straße aus, die Bockhorn mit Hecken verbindet, zu erfolgen. Bei trockener Witterung ist mit erheblicher Staubentwicklung zu rechnen. Daher sollte
das Tempo entsprechend gewählt sein, um die umliegenden Anwohner nicht unnötig zu belästigen und auch die zwangsläufige Verschmutzung des eigenen Kfz gering zu halten. Bei schlechter Witterung, insbesondere anhaltendem
Niederschlag, ist damit zu rechnen, daß die Zufahrt durch den entstehenden Matsch sehr schwierig oder aber gänzlich unmöglich sein wird. Die entsprechende Verschmutzung des eigenen Fahrzeuges ist daher in Kauf zu nehmen. Die
direkte Zufahrt zum Gelände ist nicht im Nutzungsvertrag beinhaltet. Das bedeutet, daß dieser Weg unter allen Umständen freigehalten sein muß, um den jeweiligen Eigentümern ihr uneingeschränktes Nutzungsrecht zu gewährleisten.
Die Verpächter (Bauer Pichlmeier und Bauer Maier) haben jederzeit das Recht der Zufahrt auf unser gepachtetes Gelände (u.a. um Kies an- und abzufahren); auf deren Wunsch muß ihnen die Zufahrt im erforderlichen Maß ermöglicht werden.
Parken Das Parken ist ausschließlich auf dem gepachteten Gelände im
ausgewiesen Raum (laut Einweisung) gestattet. Die Zufahrt ist freizuhalten. Unter keinen Umständen darf die Wiese des Nachbarn befahren oder beparkt werden, da dies dazu führen kann, daß unser Pachtvertrag gekündigt wird und wir
somit das 3D-Gelände verlieren. Aus diesem Grund werden Verstöße mit der erforderlichen Härte geahndet (Verwarnung, Ausschluß aus der Archery Section). Benutzungszweck des 3D-Geländes Auf dem Gelände wird der Schießbetrieb für traditionelle Schützen der Archery Section des ASLC e.V., unter Einhaltung der
Schießordnung, durchgeführt. Die Benutzung zu Feiern der Section, sowie zum Treffen von Sectionmitgliedern ist ebenfalls vorgesehen. Privatparties sind nicht gestattet. Zutrittsrecht zum 3D-Gelände Mitglieder Die traditionellen Schützen der Archery Section des ASLC e.V. haben das Recht das Gelände zum Schießen, unter Einhaltung der Schießordnung, zu benutzen und sich auf dem Gelände aufzuhalten. Vereinsfremde Personen Die Verpächter (Bauer Pichlmeier und Bauer Maier) dürfen das Gelände jederzeit betreten und
befahren. Der Sohn des Verpächters Maier darf alleine am Weiher fischen. Freunde und Bekannte der Mitglieder, sowie Bogenschützen fremder Vereine, dürfen nur in Abstimmung mit einem Mitglied der Vorstandschaft mitgebracht
werden. Werden fremde bzw. unbekannte Personen, insbesondere Spaziergänger, Fischer, Kinder und Personen mit Hunden, angetroffen, sind diese nach Ihrem Namen zu fragen. Sofern es sich hierbei nicht um die Verpächter oder den Sohn
des Bauern Maier handelt, sind diese Personen darauf hinzuweisen, das sie sich unbefugt auf einem gepachteten Gelände aufhalten und von wiederholtem Betreten absehen möchten. Insbesondere sollten derartige Personen darauf
hingewiesen werden, daß hier ein lautloser Schießbetrieb ausgeführt wird, der für sie (und ggf. Ihre Tiere) gefährlich ist. Mitbringen von Tieren Das Mitbringen von Tieren auf das 3D- Gelände ist untersagt. Schießbetrieb / Schießordnung Das Schießen auf Lebewesen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können mit dem Ausschluß aus der Archery Section geahndet werden.
Das Schießen ohne Aufsicht ist grundsätzlich verboten. Die Aufsichtsperson ist namentlich festzuhalten. Vor Schießbeginn sind die Mitteilungen im Aushang zu lesen. Hier genannten Auflagen ist nachzukommen. Jugendlichen unter 18
Jahren ist das Schießen ohne eine zusätzliche, volljährige Aufsichtsperson, die Mitglied der Archery Section sein muß, verboten. Die Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für den Schießbetrieb. Aufgrund der vielen Hügel ist das
Gelände schwer zu überblicken. Sollten Zweifel bestehen, daß der Sicherheitsraum hinter einem Ziel frei ist, muß auf den Schuß verzichtet werden, bis die Sicherheit zweifelsfrei gegeben ist. Das Begehen des Parcours ist
ausschließlich in der Reihenfolge der Schießpflöcke auf den angelegten Pfaden erlaubt, da die Pfeilfänge dementsprechend angelegt wurden. Bei Anwesenheit von mehreren Schützen ist nach Möglichkeit in einer Gruppe zu schießen.
Bei zu großer Anzahl der Schützen werden mehrere Gruppen gebildet. In diesem Fall ist auf die Einhaltung der Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu legen; Abstände von einer oder mehreren 3D-Zielen zwischen den Gruppen sind hierbei
Voraussetzung. Die Einschießwand kann jederzeit genutzt werden, auch wenn andere Mitglieder den Parcours beschießen. Material
Es sind nur Holz- oder Aluminiumpfeile zu verwenden; Die Benutzung von Carbonpfeilen ist streng verboten. Defekte Pfeile sowie Pfeile mit Jagdspitzen sind nicht erlaubt. Für
das Schießen auf Hochziele (Wurfscheiben, "Tannenbaum",…) sind ausschließlich Flu-Flu-Pfeile erlaubt; die Befiederung muß aus mindestens fünf Naturfedern mit jeweils fünf Zoll (~ 12,5cm) Länge bestehen
Beschädigungen an den Zielen, Abschußpflöcken, etc. sind dem Platzwart umgehend zu melden. Reinhaltungs- und Sorgfaltspflicht
Jeglicher anfallender Abfall (z.B. Pfeilschrott) muß von den Schützen mitgenommen werden, da keine Abfalleimer vorhanden sind. Es ist daher angeraten, jeweils eine eigene Mülltüte
mitzubringen. Abfall darf weder auf dem Gelände verbleiben noch in den Weiher 'entsorgt' werden. Die Lagerung von Gegenständen jeglicher Art auf dem Gelände ist den Mitgliedern nicht gestattet (auch nicht kurzfristig). So lange
es nicht unumgänglich ist, z. B. um einen Pfeil zu suchen, müßen die angelegten Pfade benutzt werden, um das Gelände möglichst naturbelassen zu erhalten. Das 3D-Gelände bildet den Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren. Diese
Lebewesen dürfen nicht vorsätzlich gestört werden (dazu zählt auch das Fangen dieser Tiere). Die Vorstandschaft Archery Section ASLC e.V. Erding, 9. November 1999 |